E-Rechnungspflicht 2027/2028: So bereiten Sie Haufe X360 optimal auf den E-Rechnungsversand vor

E-Rechnungspflicht 2027/2028: So bereiten Sie Haufe X360 optimal auf den E-Rechnungsversand vor

Haufe X360 bietet bereits die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechnungsversand. Doch sind auch Ihre Kunden-, Artikel- und Unternehmensstammdaten darauf vorbereitet?

Die elektronische Rechnungsstellung wird für Unternehmen im deutschen B2B-Geschäft verpflichtend. Während der Empfang von E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 sichergestellt sein muss, rücken nun die nächsten wichtigen Stichtage für den verpflichtenden Versand näher.

Die gute Nachricht: Mit Haufe X360 sind Sie bestens aufgestellt!

Das Cloud-ERP-System unterstützt die Erstellung, Verarbeitung und den Versand elektronischer Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Damit stehen die technischen Grundlagen für eine gesetzeskonforme elektronische Rechnungsstellung bereits zur Verfügung.

Allerdings gilt: Die vorhandenen Funktionen allein garantieren noch keinen reibungslosen E-Rechnungsversand.

Damit Ihre Rechnungen korrekt erstellt, elektronisch verarbeitet und zuverlässig an Ihre Geschäftskunden übermittelt werden können, müssen auch die zugrunde liegenden Stammdaten, Zuordnungen und Systemeinstellungen stimmen.

Als Ihr Haufe X360 Implementierungspartner möchten wir Sie frühzeitig über die notwendigen Vorbereitungen informieren und Ihnen zeigen, welche Punkte Sie bereits jetzt prüfen sollten.


1. E-Rechnungspflicht: Welche Fristen gelten?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt in mehreren Schritten.

Stichtag Gesetzliche Anforderung
01.01.2025 Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
01.01.2027 Für inländische B2B-Rechnungssteller mit mehr als 800.000 Euro maßgeblichem Vorjahresumsatz endet grundsätzlich die allgemeine Übergangsregelung für sonstige Rechnungen.
01.01.2028 Die allgemeine Übergangsregelung für kleinere Unternehmen endet. E-Rechnungen werden im inländischen B2B-Geschäft grundsätzlich für alle betroffenen Rechnungssteller verpflichtend.

Wichtig: Die Umsatzgrenze von 800.000 Euro bezieht sich auf den maßgeblichen Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr und nicht ausschließlich auf den Umsatz mit einzelnen Geschäftskunden.

Es bestehen gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer regelmäßig Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland stellt, sollte spätestens jetzt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechnungsversand schaffen.

Gerade bei größeren Kundenstämmen, vielen unterschiedlichen Artikeln oder individuellen Rechnungsanforderungen kann die Vorbereitung aufwendiger sein als zunächst angenommen.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht bis zum gesetzlichen Stichtag, sondern beginnen Sie frühzeitig mit der Prüfung Ihrer Daten und Prozesse.


2. Was ist eine E-Rechnung – und warum reicht eine normale PDF nicht mehr aus?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine digital versendete Rechnung.

Eine herkömmliche PDF-Rechnung kann zwar am Bildschirm gelesen und per E-Mail versendet werden, enthält aber nicht automatisch die strukturierten Daten, die für eine elektronische Weiterverarbeitung erforderlich sind.

Eine gesetzeskonforme E-Rechnung muss dagegen in einem geeigneten strukturierten elektronischen Format vorliegen.

Dadurch können die enthaltenen Rechnungsinformationen automatisiert ausgelesen und in die Systeme des Rechnungsempfängers übernommen werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum

  • Angaben zum Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger

  • Leistungs- und Artikelbeschreibungen

  • Mengen und Mengeneinheiten

  • Einzelpreise, Nettobeträge und Steuerinformationen

  • Zahlungsbedingungen und weitere erforderliche Rechnungsangaben

Der entscheidende Unterschied: Die erforderlichen Rechnungsinformationen müssen nicht nur für Menschen lesbar, sondern auch maschinell verarbeitbar sein.

Das reduziert manuelle Erfassungsarbeiten und schafft die Grundlage für automatisierte Rechnungsprozesse.


3. XRechnung oder ZUGFeRD – welches Format ist das richtige?

Haufe X360 unterstützt beide gängigen E-Rechnungsformate.

XRechnung: Strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format

Die XRechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat auf XML-Basis.

Sie wurde insbesondere für den elektronischen Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern etabliert, kann aber auch im B2B-Geschäft eingesetzt werden.

Typische Eigenschaften:

  • Vollständig strukturierte Rechnungsdaten

  • Automatisierte elektronische Verarbeitung

  • Keine herkömmliche PDF-Darstellung als Bestandteil des Formats

  • Einsatz bei öffentlichen Auftraggebern und Geschäftskunden mit entsprechenden Anforderungen

Für die visuelle Darstellung wird in der Regel eine geeignete Software benötigt.

ZUGFeRD: PDF und strukturierte Rechnungsdaten kombiniert

ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat.

Es verbindet eine für Menschen lesbare PDF-Rechnung mit einer integrierten XML-Datei, die die strukturierten Rechnungsinformationen enthält.

Dadurch bietet ZUGFeRD zwei wesentliche Vorteile:

Für Menschen: Die Rechnung kann wie gewohnt geöffnet, gelesen und geprüft werden.

Für Systeme: Die eingebetteten strukturierten Daten ermöglichen eine automatisierte elektronische Verarbeitung.

Bei Verwendung eines geeigneten, EN-16931-konformen Profils erfüllt ZUGFeRD die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung.

Unser Tipp: ZUGFeRD als praxisnahe Lösung

Für viele Unternehmen ist ZUGFeRD ein besonders geeigneter Einstieg in die elektronische Rechnungsstellung.

Das Format verbindet die gewohnte Darstellung einer PDF-Rechnung mit den Vorteilen strukturierter Rechnungsdaten.

Wichtig: Welches Format tatsächlich verwendet werden sollte, hängt auch von den Anforderungen Ihrer Rechnungsempfänger ab. Manche Geschäftspartner oder öffentlichen Auftraggeber verlangen bestimmte Formate, Übertragungswege oder zusätzliche Angaben.


4. E-Rechnungsversand in Haufe X360: Diese Funktionen stehen zur Verfügung

Haufe X360 bietet Funktionen für die elektronische Rechnungsstellung und deren Verarbeitung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellung und Versand von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD

  • Unterstützung der europäischen Norm EN 16931

  • Kundenindividuelle Konfiguration des E-Rechnungsformats

  • Massenverarbeitung beim E-Rechnungsversand

  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen

  • Vorschaufunktionen und Validierungsmöglichkeiten im Rechnungseingang

Damit lassen sich elektronische Rechnungen direkt in bestehende ERP-gestützte Geschäftsprozesse integrieren.

Aber Achtung:

Auch wenn Haufe X360 diese Möglichkeiten grundsätzlich bereitstellt, bedeutet das nicht automatisch, dass der E-Rechnungsversand in Ihrer individuellen Systemumgebung bereits vollständig eingerichtet, konfiguriert und aktiviert ist.

Zusätzlich müssen die erforderlichen Stammdaten und Zuordnungen korrekt gepflegt sein.


5. Ihre Haufe X360 Checkliste: Diese Stammdaten sollten Sie jetzt prüfen

Die Qualität Ihrer Stammdaten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden E-Rechnungsversand.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass elektronische Rechnungen bei der technischen Validierung beanstandet, vom Empfängersystem abgelehnt oder nicht korrekt verarbeitet werden.

Wir empfehlen deshalb, die folgenden Bereiche in Haufe X360 systematisch zu überprüfen.

5.1 Kundenstammdaten: Sind alle Empfängerinformationen vollständig?

Beginnen Sie mit den Stammdaten Ihrer Geschäftskunden, insbesondere Ihrer inländischen B2B-Rechnungsempfänger.

Ihre Prüfliste:

  • ☐ Vollständige und korrekte Firmenbezeichnung

  • ☐ Aktuelle Rechnungsanschrift

  • ☐ Umsatzsteuer-ID, soweit erforderlich beziehungsweise relevant

  • ☐ Korrekte E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsempfang

  • ☐ Leitweg-ID oder elektronische Empfängerkennung, soweit benötigt

  • ☐ Gegebenenfalls Bestellnummern oder weitere kundenspezifische Referenzen

  • ☐ Vereinbarter elektronischer Rechnungsversandweg

  • ☐ Gewünschtes beziehungsweise vereinbartes E-Rechnungsformat

Warum ist das wichtig?

Bei elektronischen Rechnungen werden viele Informationen automatisch durch das empfangende System verarbeitet.

Eine falsche Empfängerkennung, fehlende Referenz oder unvollständige Rechnungsanschrift kann dazu führen, dass eine Rechnung nicht automatisch zugeordnet werden kann.

Praxisbeispiel:

Ein Geschäftskunde verlangt, dass auf jeder elektronischen Rechnung eine bestimmte Bestellreferenz angegeben wird.

Ist diese Information nicht vorhanden oder wird sie nicht korrekt in die strukturierten Rechnungsdaten übernommen, kann die Rechnung im automatisierten Freigabeprozess des Empfängers hängen bleiben.

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie insbesondere Geschäftskunden, die regelmäßig elektronische Rechnungen erhalten sollen oder bereits besondere Anforderungen an ihre Rechnungsstellung kommuniziert haben.

Klären Sie fehlende Empfängerinformationen möglichst direkt mit Ihren Geschäftspartnern.


5.2 Artikelstammdaten: Stimmen Bezeichnungen, Mengen und Einheiten?

Nicht nur die Kundenstammdaten spielen eine wichtige Rolle.

Auch Ihre Artikel- und Leistungsdaten müssen für die strukturierte elektronische Rechnungsstellung geeignet sein.

Ihre Prüfliste:

  • ☐ Aussagekräftige Artikel- und Leistungsbezeichnungen

  • ☐ Korrekte Mengenangaben

  • ☐ Richtig hinterlegte Verkaufs- und Mengeneinheiten

  • ☐ Plausible Preise und Steuerzuordnungen

  • ☐ Prüfung individuell angelegter Mengeneinheiten

  • ☐ Pflege der EINVUOM-Ersetzungsliste

Warum sind Mengeneinheiten besonders wichtig?

In Haufe X360 können Unternehmen unterschiedliche Mengeneinheiten verwenden.

Beispielsweise:

  • Stück

  • Kilogramm

  • Meter

  • Liter

  • Stunden

  • Karton oder Verpackungseinheiten

Für den elektronischen Rechnungsaustausch müssen die entsprechenden Einheiten in den strukturierten Rechnungsdaten mit geeigneten standardisierten Codes dargestellt werden.

Eine intern verwendete Einheit kann deshalb eine entsprechende Zuordnung benötigen.

Die EINVUOM-Ersetzungsliste in Haufe X360

Für diese Zuordnung stellt Haufe X360 die Ersetzungsliste EINVUOM bereit.

Sie dient dazu, verwendete Mengeneinheiten den entsprechenden Ersetzungswerten für die E-Rechnung zuzuordnen.

Relevanter Systembereich:

Ersetzungslisten – Screen-ID: SM206026

Dort kann die Tabelle EINVUOM geprüft und bei Bedarf um weitere Zuordnungen ergänzt werden.

Was sollten Sie konkret tun?

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die in Ihren Artikeln und Rechnungspositionen verwendeten Mengeneinheiten.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob diese Einheiten in der EINVUOM-Ersetzungsliste korrekt berücksichtigt werden.

Schritt 3: Ergänzen beziehungsweise korrigieren Sie fehlende Zuordnungen nach Abstimmung mit Ihrem Implementierungspartner.

Schritt 4: Kontrollieren Sie anhand einer Testrechnung, ob die Mengeneinheiten korrekt in die erzeugte E-Rechnung übernommen werden.

Besonders wichtig nach Updates: Bei Änderungen an den Zuordnungsmechanismen sollten auch individuell gepflegte Ersetzungswerte überprüft werden.

Die konkrete Pflege und erforderliche Anpassung kann von Ihrer eingesetzten Haufe X360 Version und den vorhandenen individuellen Einstellungen abhängen.


5.3 Unternehmensstammdaten: Sind Ihre eigenen Rechnungsangaben korrekt?

Neben den Kunden- und Artikelinformationen müssen auch die Stammdaten Ihres eigenen Unternehmens vollständig sein.

Ihre Prüfliste:

  • ☐ Vollständiger Unternehmensname

  • ☐ Korrekte Firmenanschrift

  • ☐ Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-ID

  • ☐ Relevante Zahlungs- und Bankverbindungsdaten

  • ☐ Korrekte steuerliche Einstellungen

  • ☐ Weitere für Ihre Rechnungen erforderliche Unternehmensangaben

Warum ist das wichtig?

Die Angaben zum Rechnungsaussteller gehören zu den zentralen Bestandteilen einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Werden diese Informationen nicht korrekt in die strukturierte Rechnung übernommen, können Fehler bei der Rechnungsprüfung entstehen.

Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Daten in den tatsächlich für die Rechnungsstellung verwendeten Haufe X360 Bereichen korrekt gepflegt sind.


5.4 Steuerinformationen und Umsatzsteuerzuordnungen überprüfen

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die steuerlichen Angaben auf Ihren Rechnungen.

Je nach Geschäftsvorfall können unterschiedliche Steuersätze, Steuerkategorien oder Steuerbefreiungsgründe erforderlich sein.

In Haufe X360 wurden im Zusammenhang mit der E-Rechnung entsprechende Einstellungen und Steuerinformationen erweitert.

Prüfen Sie deshalb:

  • ☐ Werden die korrekten Umsatzsteuersätze verwendet?

  • ☐ Sind die Steuerzuordnungen für Ihre Rechnungspositionen korrekt?

  • ☐ Werden steuerfreie Geschäftsvorfälle richtig behandelt?

  • ☐ Sind erforderliche Angaben zu Steuerbefreiungsgründen vorhanden?

  • ☐ Werden die Steuerinformationen korrekt in die strukturierte E-Rechnung übernommen?

Hinweis: Die konkrete steuerliche Einordnung Ihrer Geschäftsvorfälle sollte bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.


6. E-Rechnungsversand aktivieren: Warum Sie jetzt handeln sollten

Ein besonders wichtiger Punkt: Der E-Rechnungsversand muss in Ihrer Haufe X360 Umgebung gegebenenfalls noch eingerichtet und aktiviert werden.

Dass Haufe X360 die erforderlichen technischen Funktionen bietet, bedeutet nicht automatisch, dass diese in Ihrer individuellen Kundeninstanz bereits einsatzbereit konfiguriert sind.

Je nach bisherigem Einrichtungsstand können weitere Schritte notwendig sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Prüfung der bestehenden Haufe X360 Konfiguration

  • Abstimmung des gewünschten Rechnungsformats

  • Einrichtung beziehungsweise Aktivierung der Versandfunktionen

  • Prüfung der notwendigen Empfängerinformationen

  • Abstimmung bestehender individueller Anpassungen

  • Überprüfung des vollständigen Rechnungsversandprozesses

Was bedeutet das für Sie als easyKaufmann Kunde?

Sofern der E-Rechnungsversand in Ihrem Haufe X360 System noch nicht eingerichtet und aktiviert wurde, muss die Umsetzung aktiv bei uns als Ihrem Implementierungspartner beauftragt werden.

Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass der E-Rechnungsversand automatisch zum gesetzlichen Stichtag aktiviert wird.

Eine frühzeitige Beauftragung gibt uns gemeinsam die Möglichkeit, die notwendigen technischen Schritte rechtzeitig zu planen und umzusetzen.


7. E-Rechnungen testen: So vermeiden Sie Probleme beim Produktivstart

Sind die Stammdaten geprüft und die Versandfunktionen eingerichtet, empfehlen wir eine strukturierte Testphase.

Denn eine erfolgreich erzeugte Rechnungsdatei bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass der gesamte Versand- und Empfangsprozess fehlerfrei funktioniert.

Welche Testfälle sind sinnvoll?

Test 1: Standardrechnung

Erstellen Sie eine gewöhnliche B2B-Rechnung mit mehreren Rechnungspositionen.

Prüfen Sie, ob Rechnungsnummer, Datum, Empfängerdaten, Beträge und Steuerinformationen korrekt übernommen werden.

Test 2: Unterschiedliche Mengeneinheiten

Verwenden Sie Artikel mit verschiedenen Mengen- und Verkaufseinheiten.

Prüfen Sie, ob die EINVUOM-Zuordnungen korrekt greifen.

Test 3: ZUGFeRD-Rechnung

Erstellen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung und prüfen Sie sowohl die sichtbare PDF-Darstellung als auch die enthaltenen strukturierten Rechnungsdaten.

Test 4: XRechnung

Erstellen Sie eine XRechnung und überprüfen Sie die technischen Pflichtangaben sowie die gegebenenfalls benötigten Empfängerreferenzen.

Test 5: Rechnung mit besonderen Steuerinformationen

Prüfen Sie, ob abweichende Steuersätze oder erforderliche Steuerbefreiungsangaben korrekt übertragen werden.

Test 6: Rechnungskorrekturen und Sonderfälle

Berücksichtigen Sie, soweit für Ihr Unternehmen relevant, auch Rechnungskorrekturen, Gutschriften im umgangssprachlichen Sinne, Anzahlungen, Schlussrechnungen oder Sammelrechnungen.

Validierung der E-Rechnung

Die erzeugten Rechnungen sollten mit einem geeigneten Validator auf die technischen Formatvorgaben und Geschäftsregeln überprüft werden.

Eine erfolgreiche technische Validierung ersetzt allerdings nicht die Prüfung der inhaltlichen und steuerlichen Richtigkeit.

Unsere Empfehlung: Testen Sie nicht nur die Rechnungserstellung, sondern nach Möglichkeit auch den tatsächlichen Empfang und die Verarbeitung durch ausgewählte Geschäftspartner.


8. Häufige Fehlerquellen bei der Umstellung auf E-Rechnungen

Bei der Vorbereitung auf den elektronischen Rechnungsversand sollten Unternehmen besonders auf folgende mögliche Fehlerquellen achten.

Mögliche Fehlerquelle Empfohlene Maßnahme
Unvollständige Kundenstammdaten Rechnungsanschriften und Empfängerinformationen prüfen
Fehlende Empfängerreferenzen Anforderungen der Geschäftskunden klären
Nicht zugeordnete Mengeneinheiten EINVUOM-Ersetzungsliste kontrollieren
Unvollständige Artikelbeschreibungen Artikel- und Leistungsstammdaten aktualisieren
Fehlerhafte Steuerzuordnungen Steuerinformationen überprüfen
Falsches Rechnungsformat Kundenindividuelle Formateinstellungen prüfen
Versandfunktion noch nicht aktiviert Einrichtung rechtzeitig beauftragen
Keine vollständige Testphase Testrechnungen erstellen und validieren

Wichtig: Nicht jede fehlende Angabe führt automatisch zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Manche Informationen werden erst durch die Anforderungen des konkreten Rechnungsempfängers oder des gewählten Übertragungswegs relevant.


9. Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung mit Haufe X360

Ist Haufe X360 grundsätzlich für die E-Rechnung geeignet?

Ja. Haufe X360 unterstützt den Empfang, die Verarbeitung und den Versand elektronischer Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD.

Die individuelle Konfiguration und Einsatzbereitschaft Ihrer Umgebung sollte dennoch überprüft werden.

Muss ich den E-Rechnungsversand selbst aktivieren?

Wenn der E-Rechnungsversand in Ihrer Umgebung noch nicht eingerichtet wurde, sollten Sie die Umsetzung bei easyKaufmann beauftragen.

Wir stimmen mit Ihnen ab, welche technischen Schritte erforderlich sind.

Reicht es aus, Rechnungen weiterhin als PDF per E-Mail zu versenden?

Nein. Eine gewöhnliche PDF-Datei ohne geeignete strukturierte Rechnungsdaten erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht.

Ein geeignetes ZUGFeRD-Dokument ist dagegen mehr als eine normale PDF-Rechnung, da es strukturierte XML-Daten enthält.

Muss jeder Geschäftskunde eine Leitweg-ID besitzen?

Nein. Im allgemeinen inländischen B2B-Geschäft besteht keine generelle gesetzliche Pflicht, eine Leitweg-ID zu verwenden.

Bei öffentlichen Auftraggebern oder bestimmten elektronischen Übertragungswegen können entsprechende Kennungen erforderlich sein.

Ist eine Umsatzsteuer-ID für jede E-Rechnung zwingend erforderlich?

Nicht grundsätzlich. Die steuerrechtlichen Anforderungen können auch durch die Angabe der Steuernummer erfüllt werden.

Die Pflege der Umsatzsteuer-ID ist dennoch sinnvoll und kann für bestimmte Geschäftsvorfälle oder technische Prozesse relevant sein.

Was passiert, wenn Mengeneinheiten nicht korrekt zugeordnet sind?

Fehlerhafte oder fehlende Zuordnungen können dazu führen, dass die erzeugte E-Rechnung nicht den erwarteten Formatvorgaben entspricht oder bei der Verarbeitung beanstandet wird.

Deshalb sollte insbesondere die EINVUOM-Ersetzungsliste überprüft werden.

Kann ich ZUGFeRD für alle Kunden verwenden?

Nicht zwingend. Auch wenn ZUGFeRD in einem geeigneten Profil die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann, können einzelne Rechnungsempfänger bestimmte Formate oder Übertragungswege verlangen.

Das sollte bei der Konfiguration berücksichtigt werden.

Muss ich E-Rechnungen elektronisch archivieren?

Ja. Für die Aufbewahrung ist insbesondere der strukturierte elektronische Teil der Rechnung relevant. Die Aufbewahrung muss den geltenden steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ein bloßer Ausdruck der Rechnung ersetzt die erforderliche elektronische Aufbewahrung nicht.

Wer ist für die Stammdatenpflege verantwortlich?

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der eigenen Unternehmens-, Kunden- und Artikelstammdaten liegt grundsätzlich in der Verantwortung des rechnungsstellenden Unternehmens.

easyKaufmann unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung und kann Sie bei der Prüfung der notwendigen Einstellungen begleiten.


10. Kostenlose Checkliste: Ist Ihr Haufe X360 bereit für den E-Rechnungsversand?

Damit Sie bei der Umstellung keine wichtigen Schritte übersehen, haben wir die zentralen Anforderungen in einer kostenlosen, praxisnahen Checkliste zusammengefasst.

Von der Prüfung Ihrer Kunden-, Artikel- und Unternehmensstammdaten über die EINVUOM-Ersetzungsliste bis hin zur Einrichtung und Aktivierung des E-Rechnungsversands – unsere Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Vorbereitungen systematisch durchzugehen.

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11. Gemeinsam mit easyKaufmann rechtzeitig vorbereitet

Die gute Nachricht bleibt: Haufe X360 bietet bereits die technischen Grundlagen für eine moderne, gesetzeskonforme elektronische Rechnungsstellung.

Damit diese Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen zuverlässig genutzt werden können, müssen jedoch auch Ihre Stammdaten, Zuordnungen und individuellen Systemeinstellungen vorbereitet sein.

Als Ihr Implementierungspartner unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Einrichtung, Aktivierung und Überprüfung des E-Rechnungsversands.

Unser Appell: Warten Sie nicht bis zum gesetzlichen Stichtag!

Planen Sie bereits heute den Umstieg auf den E-Rechnungsversand. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir die Einrichtung und Aktivierung des E-Rechnungsversands in Haufe X360 gemeinsam mit Ihnen umsetzen können.

So schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für einen reibungslosen Start und stellen sicher, dass Ihre Rechnungsprozesse rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereitet sind.

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Weiterführende Informationen und Quellen

Bundesministerium der Finanzen

Offizielle Fragen und Antworten zur verpflichtenden E-Rechnung, zu Übergangsfristen, zulässigen Formaten, Pflichtangaben und Ausnahmen:

Haufe X360 – E-Rechnung und Buchhaltung

Informationen zu den integrierten Funktionen für den Empfang und Versand von XRechnung und ZUGFeRD:

Haufe X360 – Elektronische Rechnung ist Pflicht

Hintergrundinformationen zur E-Rechnung und den Möglichkeiten mit Haufe X360:

Stand: Oktober 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.